ABBR in Ostwestfalen

Herzlich willkommen auf unseren Internetseiten! Hier finden Sie Informationen zu uns und zu unseren Tätigkeitsfeldern.

ABBR in Ostwestfalen Angehörigen- und Betreuendenbeirat

Der Angehörigen- und Betreuendenbeirat (ABBR) besteht aus Angehörigen sowie rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern von Menschen, die in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford Angebote der Diakonischen Stiftung Wittekindshof nutzen. Er wird alle vier Jahre gewählt.

Wir kennen das Leben mit Menschen mit Beeinträchtigung und die Angebote des Wittekindshofes aus eigener Erfahrung und versuchen vor diesem Hintergrund, die Interessen und Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten zu unterstützen, Ihren Alltag mitzugestalten und stehen im engen Austausch mit den Leitungen der Einrichtung.

Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben oder Kontakt zu anderen Angehörigen/rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern suchen, melden Sie sich bei uns!

Gerne begrüßen wir Sie auch als Gast in einer unserer Sitzungen oder digitalen Meetings.

Termine


alle Termine anzeigen

Aktuelle Informationen

Tätigkeitsberichte und Geschäftsordnung

Besuch in der Wäscherei des Wittekindshofes

Über uns

Häufige Fragen

Angehörige und rechtliche Betreuende tragen Mitverantwortung für die Interessen von Menschen mit einer geistigen oder anderen Behinderung. Vor diesem Hintergrund fördert die Diakonische Stiftung Wittekindshof die Bildung von Angehörigen- und Betreuendenbeiräten (ABBR).

Der ABBR Ostwestfalen ist zuständig für die Kreise Minden-Lübbecke und Herford. Sein Ziel ist es, neben den bestehenden Nutzerbeiräten und Werkstatträten die Interessen der Klientinnen und Klienten gegenüber der Stiftung zu unterstützen.

  • Der ABBR Ostwestfalen wird für die Dauer von vier Jahren in Versammlungen der Angehörigen und Betreuer*innen gewählt.
  • Er setzt sich aus Eltern, anderen Angehörigen und rechtlich Betreuenden zusammen.
  • Die Mitglieder des ABBR Ostwestfalen arbeiten vertrauensvoll zusammen und führen ihr Amt gemäß der genehmigten Satzung in eigener Verantwortung ehrenamtlich und unentgeltlich aus.
  • Die ABBR-Mitglieder unterliegen in den Angelegenheiten ihrer Amtsausübung der Schweigepflicht.

Im Mittelpunkt aller Kontakte, Gespräche und Informationen stehen die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Angebote des Wittekindshof in Ostwestfalen in Anspruch nehmen.

  • Der ABBR Ostwestfalen unterstützt die Interessen und Anliegen der Klientinnen und Klienten gegenüber dem Wittekindshof und in der Öffentlichkeit.
  • Der ABBR Ostwestfalen berät die Diakonische Stiftung Wittekindshof aus der Perspektive von Angehörigen und gesetzlich Betreuenden.
  • Der ABBR Ostwestfalen setzt sich für das Zusammenwirken von Eltern, anderen Angehörigen und rechtlich Betreuenden und der Stiftung ein.

Der ABBR Ostwestfalen trifft sich mindestens viermal jährlich mit der Leitung der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. In diesen Sitzungen behandelt er u. a.

  • Entwicklungen der Stiftung und Fragen der zukünftigen Gestaltung von Veränderungen,
  • Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen,
  • einschlägige Vorgänge in Politik und Gesellschaft und
  • insbesondere Anliegen und Themen, die sich aus eigener Erfahrung ergeben oder aus dem Kreis der Angehörigen und rechtlich Betreuenden an ihn herangetragen werden.

Außerhalb der Sitzung treffen sich die ABBR-Mitglieder bei Bedarf auch per Videokonferenzsystem. Gäste sind sowohl in den Sitzungen als auch in den digitalen Meetings herzlich willkommen.

Einzelne Mitglieder organisieren Angehörigeninitiativen, Angehörigentreffen oder -stammtische in den Wohnbereichen.

Der ABBR Ostwestfalen bemüht sich um Kontakte zu

  • Angehörigen und rechtlich Betreuenden,
  • Klientinnen und Klienten und deren Gremien,
  • sowie den für seine Themen jeweils relevanten Institutionen.

Der ABBR Ostwestfalen beschäftigt sich zum Beispiel mit Themen wie

  • Umsetzung des neuen Betreuungsrechts
    • Konflikte zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
  • Kommunikation der Wohnbereiche und betreuenden Mitarbeitenden mit Angehörigen und rechtlich Betreuenden:
    • Welche Formen und Inhalte von Gesprächen und Kontakten wünschen sich Angehörige und benötigen rechtlich Betreuende, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen?
  • Gesundheitsversorgung
    • Wie kann und muss das Zusammenspiel von rechtlich Betreuenden und Mitarbeitenden der Stiftung gestaltet werden, um die gesundheitliche Versorgung von behinderten Menschen im Regelversorgungssystem zu optimieren?
  • Krankenhausaufenthalte
    • Was kann zur Verbesserung von Übergängen getan werden und welche Unterstützung ist bei Krankenhausaufenthalten möglich und nötig?

Kontakt ABBR

Regina Wiedemann
Dr. Regina Wiedemann Vorsitzende ABBR Ostwestfalen