Gesundheitliche Versorgungsplanung

Klientinnen und Klienten können selbstständig über die Versorgung in der letzten Lebensphase entscheiden. Bei Menschen, die ihren Willen nicht selber ausdrücken können, wird der mutmaßliche Wille gemeinsam mit dessen gesetzlichem Betreuer ermittelt.

Die Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) nach §132g SGB V umfasst ein individuelles Beratungsangebot, um rechtzeitig Wünsche und Bedürfnisse für die letzte Lebensphase von Klienten festzustellen und zu dokumentieren.

Das Ergebnis und die Dokumentation der GVP-Beratung lässt sich mit einer Patientenverfügung vergleichen.

Häufige Fragen

Derzeit könnne alle Klientinnen und Klienten der gemeinschaftlichen Wohnform das Beratungsangebot wahrnehmen. Für alle anderen laufen Verhandlungen mit den Krankenkassen.

Die Wünsche der Klienten sind handlungsleitend für alle am Versorgungsprozess beteiligten Personen.

Bei privat versicherten Klient*innen müssen die Absprachen und Verhandlungen mit der jeweiligen Krankenkasse getroffen werden. Hier unterstützen die GVP-Berater.

Im Idealfall findet das Gespräch mit der Klientin oder dem Klienten, der gesetzlichen Betreuung, Angehörigen, einer weiteren Vertrauensperson (in der Regel Mitarbeitende aus dem Wohnbereich) und einer Person aus dem GVP-Beraterteam statt.

Die Anzahl der Beteiligten ist variabel und richtet sich immer nach den Bedarfen und Wünschen der Klientinnen und Klienten. Bei komplexen medizinischen Fragestellungen kann die Hausärztin oder der Hausarzt mit einbezogen werden.

Für diese Klient*innen gibt es eine Vertreterdokumentation, die Mitarbeitende, Angehörige oder gesetzliche Betreuer und bei Bedarf Ärzte mit dem GVP-Berater gemeinsam erarbeiten. Es wird der mutmaßliche Wille des Klienten verfasst.

Die gesetzlichen Krankenkassen refinanzieren das Angebot zu 100%.

Unterstützung für die persönliche Lebensplanung

Das Beratungsangebot zur Versorgung in der letzten Lebensphase kann von allen Klientinnen und Klienten der gemeinschaftlichen Wohnformen in Anspruch genommen werden.

Die Beratung wird von jeder Person selbst, von der gesetzlichen Betreuung, von Angehörigen oder von Mitarbeitenden angeregt und initiiert werden. Das Ergebnis der GVP-Beratung ergänzt die Teilhabeplanung.

Sprechen Sie uns gern an!

Ihre Ansprechpersonen

Münsterland/Rhein-Ruhr

Jacqueline Hagemeister Beratung

GVP

Julia Janzen Beratung

GVP

Melanie Borninkhof Beratung

GVP