ABBR in Ostwestfalen

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ABBR in Ostwestfalen Angehörigen- und Betreuendenbeirat

Der Angehörigen- und Betreuendenbeirat (ABBR) besteht aus Angehörigen sowie rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern von Menschen, die in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford Angebote der Diakonischen Stiftung Wittekindshof nutzen. Er wird alle vier Jahre gewählt.

Wir kennen das Leben mit Menschen mit Beeinträchtigung und die Angebote des Wittekindshofes aus eigener Erfahrung und versuchen vor diesem Hintergrund, die Interessen und Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten zu unterstützen, Ihren Alltag mitzugestalten und stehen im engen Austausch mit den Leitungen der Einrichtung.

Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben oder Kontakt zu anderen Angehörigen/rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern suchen, melden Sie sich bei uns!

Gerne begrüßen wir Sie auch als Gast in einer unserer Sitzungen oder digitalen Meetings.

Besuch in der Wäscherei des Wittekindshofes

(v. l.) Frank Heyda (Betriebsleiter des Textilservice), Regina Wiedemann (Vorsitzende ABBR Ostwestfalen), Stephan Miegel (stellv. Geschäftsbereichsleitung Betriebe und inklusive Dienstleistungen) und Ursula Wuff (ABBR Ostwestfalen)

Jeden Tag werden etwa vier Tonnen Wäsche in der Wäscherei des Wittekindshofer Textilservices auf dem Gründungsgelände gereinigt. „Wir versorgen nicht nur Kunden, die in den Wittekindshofer Wohnhäusern auf dem Gründungsgelände leben, sondern auch Menschen aus dem Gesundheits- und Pflegewesen und anderen Branchen“, erklärt Stephan Miegel, der als stellvertretende Geschäftsbereichsleitung für die Betriebe und inklusiven Dienstleistungen verantwortlich ist. 

Gemeinsam mit Frank Heyda, Betriebsleiter des Textilservice, hat er nun Ursula Wuff und Regina Wiedemann vom Angehörigen- und Betreuendenbeirat (ABBR) Ostwestfalen begrüßt. „Wir wollen uns ein Bild davon machen, wie die Arbeitsabläufe im Textilservice sind und was beim Kleidungskauf zu beachten ist, damit die Textilien langhaltend sind“, erklärt Ursula Wuff. Der ABBR besteht aus Angehörigen sowie rechtlichen Betreuenden der Menschen, die in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford Angebote der Diakonischen Stiftung Wittekindshof nutzen. 

Los geht es am Förderband, über das die Wäsche zur großen Waschtrommel gelangt. „Wir müssen immer auch hygienische Standards beachten. Manche Teile müssen daher als Kochwäsche gereinigt werden. Natürlich gibt es aber auch Schongänge, um Shirts mit Aufdrucken zu behandeln“, erklärt Frank Heyda. Von der Wäschestation geht es zu den Trocknern, den Bügel- und Zusammenlegstationen. „Jedes Wäschestück der Klientinnen und Klienten ist mit einem Barcode und Transponder versehen, so dass wir die Stücke immer der richtigen Person zuordnen und entsprechend einsortieren können“, zeigt Stephan Miegel den Angehörigen das System. 

Ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen sei es ein Anliegen, dass Kunden, Klienten und rechtliche Betreuende die Arbeitsweisen des Textilservices nachvollziehen können. „Erst wenn die vielschichtige Leistung einer zentralen Wäscherei erfasst wird, kann man zu einem allseits guten Ergebnis kommen. Hier ist eine große Individualität möglich, aber nicht alles eignet sich für eine Behandlung in der Großwäscherei“, sagt er. Regina Wiedemann setzt hinzu: „Das sind wichtige Informationen, die Bewohnerinnen und Bewohner oder ihre Angehörigen und Betreuenden bei der Grundausstattung und den Materialen beachten müssen, die dann in der Wäscherei gewaschen werden. Es ist gut, dass wir diesen Einblick erhalten konnten und über die Abläufe ins Gespräch kommen.“

Häufige Fragen

Angehörige und rechtliche Betreuende tragen Mitverantwortung für die Interessen von Menschen mit einer geistigen oder anderen Behinderung. Vor diesem Hintergrund fördert die Diakonische Stiftung Wittekindshof die Bildung von Angehörigen- und Betreuendenbeiräten (ABBR).

Der ABBR Ostwestfalen ist zuständig für die Kreise Minden-Lübbecke und Herford. Sein Ziel ist es, neben den bestehenden Nutzerbeiräten und Werkstatträten die Interessen der Klientinnen und Klienten gegenüber der Stiftung zu unterstützen.

  • Der ABBR Ostwestfalen wird für die Dauer von vier Jahren in Versammlungen der Angehörigen und Betreuer*innen gewählt.
  • Er setzt sich aus Eltern, anderen Angehörigen und rechtlich Betreuenden zusammen.
  • Die Mitglieder des ABBR Ostwestfalen arbeiten vertrauensvoll zusammen und führen ihr Amt gemäß der genehmigten Satzung in eigener Verantwortung ehrenamtlich und unentgeltlich aus.
  • Die ABBR-Mitglieder unterliegen in den Angelegenheiten ihrer Amtsausübung der Schweigepflicht.

Im Mittelpunkt aller Kontakte, Gespräche und Informationen stehen die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Angebote des Wittekindshof in Ostwestfalen in Anspruch nehmen.

  • Der ABBR Ostwestfalen unterstützt die Interessen und Anliegen der Klientinnen und Klienten gegenüber dem Wittekindshof und in der Öffentlichkeit.
  • Der ABBR Ostwestfalen berät die Diakonische Stiftung Wittekindshof aus der Perspektive von Angehörigen und gesetzlich Betreuenden.
  • Der ABBR Ostwestfalen setzt sich für das Zusammenwirken von Eltern, anderen Angehörigen und rechtlich Betreuenden und der Stiftung ein.

Der ABBR Ostwestfalen trifft sich mindestens viermal jährlich mit der Leitung der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. In diesen Sitzungen behandelt er u. a.

  • Entwicklungen der Stiftung und Fragen der zukünftigen Gestaltung von Veränderungen,
  • Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen,
  • einschlägige Vorgänge in Politik und Gesellschaft und
  • insbesondere Anliegen und Themen, die sich aus eigener Erfahrung ergeben oder aus dem Kreis der Angehörigen und rechtlich Betreuenden an ihn herangetragen werden.

Außerhalb der Sitzung treffen sich die ABBR-Mitglieder bei Bedarf auch per Videokonferenzsystem. Gäste sind sowohl in den Sitzungen als auch in den digitalen Meetings herzlich willkommen.

Einzelne Mitglieder organisieren Angehörigeninitiativen, Angehörigentreffen oder -stammtische in den Wohnbereichen.

Der ABBR Ostwestfalen bemüht sich um Kontakte zu

  • Angehörigen und rechtlich Betreuenden,
  • Klientinnen und Klienten und deren Gremien,
  • sowie den für seine Themen jeweils relevanten Institutionen.

Der ABBR Ostwestfalen beschäftigt sich zum Beispiel mit Themen wie

  • Umsetzung des neuen Betreuungsrechts
    • Konflikte zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
  • Kommunikation der Wohnbereiche und betreuenden Mitarbeitenden mit Angehörigen und rechtlich Betreuenden:
    • Welche Formen und Inhalte von Gesprächen und Kontakten wünschen sich Angehörige und benötigen rechtlich Betreuende, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen?
  • Gesundheitsversorgung
    • Wie kann und muss das Zusammenspiel von rechtlich Betreuenden und Mitarbeitenden der Stiftung gestaltet werden, um die gesundheitliche Versorgung von behinderten Menschen im Regelversorgungssystem zu optimieren?
  • Krankenhausaufenthalte
    • Was kann zur Verbesserung von Übergängen getan werden und welche Unterstützung ist bei Krankenhausaufenthalten möglich und nötig?

Kontakt ABBR

Dr. Regina WiedemannVorsitzende ABBR Ostwestfalen

Zur Kirche 2
32549 Bad Oeynhausen